| Notizen |
- Zitat aus: Jens Friedhoff, Die Familie von Hatzfeldt, (Grupello Verlag), Seite 48, 49
Nach Johanns Tod im Jahr 1532 trat sein ältester Sohn, Hermann von Hatzfeldt-Uffeln, kurkölnischer Drost zu Werl (1570), die Erbfolge an. Im Jahre 1564 läßt sich Hermann als Eigentümer des nordwestlich von Lüdenscheid gelegenen Rittersitzes Oedenthal nachweisen, der bis um 1640 in Hatzfeldtschem Besitz blieb.159 Oedenthal war 1160 dem Oberhof der Abtei Werden zu Schöpplenberg abgabepflichtig. Die Lehnshoheit lag im 13. Jahrhundert bei den Herren von Volmestein. Zu der sich nach dem Adelssitz nennenden Familie von Oedenthal merkt Johann Diedrich VON STEINEN in seiner »Westphälischen Geschichte« an, daß aus der Gleichheit des Wappens auf eine genealogische Verbindung mit den von Neuhoff zu schließen sei.160 Vor dem Übergang des Rittergutes an Hermann von Hatzfeldt-Uffeln war 1543 Eberhard von Frydag zu Buddenburg Herr auf Oedenthal.161 Ob Anna von Neuhof, genannt Ley, Oedenthal als Mitgift in ihre Ehe mit Hermann einbrachte, läßt sich aufgrund der bisher sehr lückenhaften Erkenntnisse zur Besitzgeschichte des Adelssitzes nicht mit letzter Sicherheit sagen. Zu der Bedeutung Oedenthals als Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort Hermanns und seiner Nachfahren lassen sich ebenfalls keine zuverlässigen Aussagen machen. Immerhin scheinen sich Teile des Archivs Hermanns in Oedental befunden zu haben, da er in einem am 15. Juli 1567 zu Uffeln verfaßten Schreiben seinen Vetter, Werner von Hatzfeldt-Weisweiler († 1584) aufforderte, ihm nach der Rückkehr in seine behausung zu Oedenthal einen Schuldbrief zuzustellen.
Um den Nachlaß Johanns von Hatzfeldt-Wildenburg († 1482) entbrannte zwischen Hermann von Hatzfeldt-Uffeln († 1574) sowie seinen Vettern Werner († 1584) und Heinrich von Hatzfeldt-Weisweiler († 1605), Domherren zu Mainz, in den 1560er Jahren ein Rechtsstreit, der schließlich 1566/67 durch einen Ver- gleich beigelegt wurde. Um die Hatzfeldt-Wildenburgschen Höfe im Kirchspiel Attendorn war es bereits 1530 zu einer juristischen Auseinandersetzung zwischen Hermanns Vater, Johann von Hatzfeldt-Uffeln († 1532) und dessen Vetter Hermann von Hatzfeldt-Werther († 1539) gekommen.163 Aus dem Erbe seiner Großeltern, Johann von Hatzfeldt-Wildenburg († 1482) und Dorothea von Attendorn, beanspruchte Hermann von Hatzfeldt-Uffeln u.a. ein Sechstel der Herrschaft Wildenburg einschließlich Zubehör. Am 17. Januar 1566 einigten sich beide Parteien dahingehend, daß Werner und Heinrich von Hatzfeldt-Weisweiler ihrem Vetter zur Abgeltung seiner Forderungen 1.100 Rthlr. zu zahlen und im kommenden Herbst einen Fuder Wein nach Köln zu liefern hatten. Im Gegenzug verpflichtete sich Hermann, seinen Verwandten die Güter zu Oedingen und Schramshausen im kurkölnischen Amt Bilstein zu überlassen.164 Infolge beiderseitigen Versäumnisses wurde der 1566 zu Wildenburg ausgehandelte Vertrag erst am 23. Februar 1567 ratifiziert. Wie aus dem Urkundentext hervorgeht, hatte sich Hermann († 1574) bereits vor 1566 von seinen Vettern die Nutzungsrechte an deren Kölner Stadthaus verbriefen lassen.
|