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Herzog Otto I. von Pommern (Greifen)

Herzog Otto I. von Pommern (Greifen)

männlich 1279 - 1344  (65 Jahre)

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  • Name Otto I. von Pommern (Greifen) 
    Titel Herzog 
    Geburt 1279 
    Geschlecht männlich 
    Titel (genauer) 1295 bis 1344  Herzogtum Pommern-Stetin Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Herzog vo Pommern-Stettin (seit 1320 gemeinsam mit seinem Sohn Barnim III.) 
    • Pommern-Stettin und Pommern-Wolgast
      Nach dem Tod Wartislaws III. kam dessen Herrschaftsgebiet 1264 an Barnim. Seine Söhne Bogislaw IV., aus erster Ehe, und Otto I., aus zweiter Ehe, teilten nach dem frühen Tod ihres Halbbruders bzw. Bruders Barnim II. 1295 das Herzogtum in die Teilherrschaften Pommern-Wolgast unter Bogislaw IV. und Pommern-Stettin unter Otto I., wobei die dynastische Verbindung durch das Rechtsinstitut der gesamten Hand aufrechterhalten wurde. Es war eine Nordsüdteilung; Pommern-Wolgast umfasste die Gebiete nördlich der Flüsse Peene und Ina, einschließlich der am Südufer der Peene liegenden Orte Demmin und Anklam, sowie die nördlich des Stettiner Haffs gelegenen Inseln Usedom und Wol(l)in. Der südliche Teil Gesamtpommerns bildete das Herzogtum Pommern-Stettin.
      Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Pommern#Herzogtum_Pommern-Stettin (Aug 2023)
    Tod 30/31 Dez 1344 
    Personen-Kennung I42101  Reise in die Geschichte / Journey into the history / Voyage dans l'histoire
    Zuletzt bearbeitet am 24 Aug 2023 

    Vater Herzog Barnim I. von Pommern (Greifen),   geb. cir 1210   gest. 13 Nov 1278, Altdamm Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort (Alter 68 Jahre) 
    Mutter Mechtilde (Mathilde) von Brandenburg   gest. 1316 
    Familien-Kennung F5464  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie 1 Katharina (Catharina) von Holstein 
    Eheschließung
    • Herzog Otto heiratete in erster Ehe Katharina, Tochter des Grafen Gerhard II. von Holstein und der Ingeborg von Schweden. Katharina starb nach wenigen Jahren.
    Notizen 
    • Die Ehe blieb kinderlos..
    Familien-Kennung F21297  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 24 Aug 2023 

    Familie 2 Elisabeth von Schwerin   gest. 1318/1319 
    Eheschließung
    • In zweiter Ehe heiratete Otto Elisabeth, die Tochter von Graf Nikolaus I. von Schwerin.
    Notizen 
    • Aus der Ehe gingen hervor:
      - Barnim III. (* vor 1300; † 1368)
      - Mechthild († 1331) ⚭ Johann III. von Werle († 1352)
    Kinder 
    +1. Mechthild von Pommern   gest. cir 1331/1332
    Familien-Kennung F21298  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 24 Aug 2023 

  • Ereignis-Karte
    Link zu Google MapsTitel (genauer) - Herzog vo Pommern-Stettin (seit 1320 gemeinsam mit seinem Sohn Barnim III.) - 1295 bis 1344 - Herzogtum Pommern-Stetin Link zu Google Earth
     = Link zu Google Earth 

  • Fotos Mittelalter
    Otto I. von Pommern & Katharina von Holstein
    Otto I. von Pommern & Katharina von Holstein
    Otto I. mit seiner Gemahlin aus dem Haus Holstein, aus dem Stammbaum der Greifen von Cornelius Krommeny, 1598.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Cornelius_Krommeny

    Bild: Lupi82 - Selbst fotografiert
    © Gemeinfrei

    Wappen, Siegel, Münzen
    Wappen von Pommern
    Wappen von Pommern
    Greif als Wappentier

    Bild: Wikipedia; N3MO (due an MediaWiki bug the first version 2006 is not direct by N3MO but rather the version from 2012) - Selbst erstellt nach Vorlage des großen Wappens der preußischen Provinz Pommern - https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:N3MO
    © Gemeinfrei

  • Notizen 
    • Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_I._(Pommern) (Aug 2023)

      Otto I. (* 1279; † 30. oder 31. Dezember 1344) war ein Herzog von Pommern aus dem Greifenhaus. Er regierte von 1295 bis zu seinem Tode in Pommern-Stettin, dabei seit 1320 gemeinsam mit seinem Sohn Barnim III.

      Leben
      Otto I. war der jüngste, nachgeborene Sohn des Herzogs Barnim I. von Pommern und dessen dritter Gemahlin Mechthild von Brandenburg. Die Regierung im Herzogtum Pommern führte nach dem Tode des Vaters zunächst Ottos älterer Halbbruder Bogislaw IV., auch für Otto und seinen älteren Bruder Barnim II. Dabei musste Mechthild ihre beiden Söhne gegenüber dem Halbbruder schützen. Erstmals im Jahre 1294 nahmen Barnim II. und Otto I. selbständige Regierungshandlungen vor.

      Nachdem Barnim II. am 28. Mai 1295 starb, möglicherweise durch Gewalt, teilten Bogislaw IV. und Otto I. am 1. Juli 1295 im Vertrag von Stettin das Herzogtum Pommern in zwei Landesteile. Bogislaw IV. erhielt Pommern-Wolgast, das nördliche, an der Ostsee gelegene Gebiet, in dem die Städte lübischen Rechts lagen. Otto I. erhielt Pommern-Stettin, das südliche, im Binnenland und am Südufer des Stettiner Haffs gelegene Gebiet, in dem die Städte Magdeburger Rechts lagen. Trotz dieser Teilung der Herrschaft sollte das Herzogtum Pommern weiterhin den Herzögen zur gesamten Hand zustehen, auch sollte die Huldigung gegenüber beiden Herzögen gemeinsam stattfinden. Die hier vereinbarte Teilung bestand bis 1478, als Herzog Bogislaw X. beide Landesteile in seiner Hand wiedervereinigte.

      Die beiden Brüder gingen zunächst politisch unterschiedliche Wege. Während Bogislaw IV. in Hinterpommern kriegerische Auseinandersetzungen mit den askanischen Markgrafen von Brandenburg hatte, lehnte sich Otto I. zunächst an diese an. So besuchte Otto I. zu Pfingsten 1298 Markgraf Albrecht III. in Soldin und nahm im gleichen Jahr an dessen Kriegszug in Mecklenburg teil. Später fanden Otto I. und Bogislaw IV. zu einer einträchtigen Politik, die nach dem Tode Bogislaws IV. im Jahre 1309 von seinem Sohn Wartislaw IV. fortgesetzt wurde.

      1315 verkaufte Markgraf Waldemar von Brandenburg Otto I. das Land Bernstein und verpfändete ihm später Schivelbein und Dramburg. 1319 kam es zu einer kurzen Auseinandersetzung zwischen Otto I. und seinem Neffen Wartislaw IV., als Otto I. mit einigen Städten in seinem Gebiet Streit hatte und diese sich dem Schutz Wartislaws IV. unterstellten.

      Der unerwartet frühe Tod des Markgrafen Waldemar von Brandenburg im August 1319, führte die beiden Herzöge wieder zusammen. Da Waldemars Erbe sein erst elfjähriger Vetter Heinrich II. war, eröffnete sich die Aussicht, Teile Brandenburgs zu erwerben. So gelang es Wartislaw IV., von den Ständen der Neumark als Vormund Heinrichs II. anerkannt zu werden. Als Heinrich II. Juli 1320 im Jünglingsalter starb und die Mark herrenlos war, erschien die Gelegenheit noch günstiger; die pommerschen Herzöge gewannen einen großen Teil der Uckermark.

      In diesen Zeiten kriegerischer Auseinandersetzungen ernannte Otto I. seinen Sohn Barnim III. zum Mitregenten. Ottos Tätigkeit trat in den folgenden Ereignissen, so im Rügischen Erbfolgekrieg und im Pommersch-Brandenburgischen Krieg, hinter der seines Sohnes zurück.

      Die pommerschen Herzöge bemühten sich um die Anerkennung ihrer Reichsunmittelbarkeit. 1338, auf einem Reichstag in Frankfurt am Main, entließ König Ludwig IV. die Herzöge von Pommern-Stettin, Otto I. und seinen Sohn Barnim III., aus der Lehnsherrschaft Brandenburgs und erkannte ihre Reichsunmittelbarkeit an. Im Gegenzug erhielt Brandenburg, wo seit 1323 König Ludwigs Sohn Ludwig der Brandenburger Markgraf war, die Uckermark zurück, wenn auch nur gegen eine hohe Geldzahlung. Zugleich sollte Pommern-Stettin an Brandenburg fallen, falls die Linie der Stettiner Herzöge aussterben würde; im Hinblick hierauf sollten die Städte Pommern-Stettins bereits jetzt Brandenburg huldigen. Die Städte verweigerten jedoch diese Huldigung, da sie unter Berufung auf den Vertrag von Stettin von 1295 für den Fall eines Aussterbens der Stettiner Linie von einer Erbfolge der Wolgaster Linie des Greifenhauses ausgingen. Schließlich verzichteten Otto I. und sein Sohn, wie auch Markgraf Ludwig, auf diese Huldigung.

      Herzog Otto starb am 30. oder 31. Dezember 1344. Er wurde in der Marienkirche zu Stettin beigesetzt. Die Regierung in Pommern-Stettin führte sein Sohn Barnim III. allein fort.