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Markgraf Gero I. von Ostsachsen, der Grosse

Markgraf Gero I. von Ostsachsen, der Grosse

männlich - 965

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  • Name Gero I. von Ostsachsen 
    Titel Markgraf 
    Suffix der Grosse  
    Geschlecht männlich 
    Tod 20 Mai 965  Gernrode Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I4912  Reise in die Geschichte / Journey into the history / Voyage dans l'histoire
    Zuletzt bearbeitet am 27 Apr 2018 

    Kinder 
     1. Siegfried von Ostsachsen   gest. 25.6.959 oder 961
    Familien-Kennung F2865  Familienblatt  |  Familientafel
    Zuletzt bearbeitet am 26 Okt 2017 

  • Fotos Mittelalter
    Gero-Ostsachsen-Gernrode
    Gero-Ostsachsen-Gernrode
    Gero in zeitgenössischer Kleidung auf einem Tafelbild, das um 1510 angefertigt wurde, vermutlich nach einer nicht mehr vorhandenen Grabplastik aus dem Jahr 965.[1] Gernrode, Stiftskirche St. Cyriakus.

  • Notizen 
    • https://de.wikipedia.org/wiki/Gero

      Gero, auch Gero I. oder Gero der Große, († 20. Mai 965 in Gernrode) war ein ostsächsischer Graf, der von 939 bis 965 als Markgraf König Ottos I. die Tributherrschaft über die slawischen Stämme östlich der mittleren Elbe und der Saale ausübte („Sächsische Ostmark“).
      Gero entstammte einem hoch angesehenen ostsächsischen Adelsgeschlecht. Aufgrund seiner Herkunft und der persönlichen Nähe zum König erhielt er nach dem Tod seines Bruders das prestigeträchtige Amt eines militärischen Oberbefehlshabers (Legat). In dieser Funktion sicherte er ab dem Jahr 937 von Sachsen aus den Anspruch Ottos I. auf die Oberhoheit über die elbslawischen Stämme. Damit trug Gero die Hauptlast der sächsisch-slawischen Grenzkämpfe und hielt dem König den Rücken frei für andere Aufgaben. Dafür zeichnete ihn Otto I. um das Jahr 940 mit dem ursprünglich karolingischen Markgrafentitel aus. Diese Auszeichnung hob Gero nochmals aus der Menge der sächsischen Grafen hervor, verlieh ihm aber keine zusätzlichen Befugnisse oder eine Mark als Amtsgebiet. Nachdem Gero fast 20 Jahre zu den engsten Vertrauten Ottos I. gehört hatte, kam es im Zuge des Liudolfinischen Aufstandes zu einer tiefgreifenden Entfremdung zwischen König und Markgraf, in deren Folge Otto I. sich von Gero abwandte und Hermann Billung zu seinem Stellvertreter in Sachsen machte. Gero wurde in seinem Amt belassen, spielte aber bis zu seinem Tode für die Königsherrschaft Ottos I. keine Rolle mehr. Von Geros Selbstverständnis und dem sich daraus ergebenden Repräsentationsanspruch zeugt mit der romanischen Stiftkirche St. Cyriakus in Gernrode eines der bedeutendsten ottonischen Baudenkmäler.
      Während mittelalterliche sächsische Quellen Geros Tatkraft rühmten, galt er national gesinnten Historikern des 19. und 20. Jahrhunderts in Deutschland und Polen als Prototyp des Markgrafen und Symbolfigur einer mittelalterlichen „deutschen“ Eroboberungspolitik im Osten. Heute geht die Geschichtswissenschaft davon aus, dass die Verleihung des Markgrafentitels ehrenhalber erfolgte und Geros Kämpfe mit den Elbslawen keine Eingliederung der slawischen Gebiete in das Ostfrankenreich zum Ziel hatten, sondern vorrangig der gewaltsamen Durchsetzung von Tributzahlungen durch die unterworfenen Slawen dienten.

      Herkunft und Familie
      Gero entstammte einem der mächtigsten und angesehensten Adelsgeschlechter Ostsachsens. Sein Vater Thietmar[3] diente am Hof als Erzieher und Berater des sächsischen Herzogs und späteren ostfränkisch-deutschen Königs Heinrich I. und führte in der Schlacht bei Lenzen im Jahr 936 ein sächsisches Heer zum Sieg gegen die slawischen Redarier. Über seine Mutter Hildegard, Schwester der Gemahlin des Grafen Erwin von Merseburg, war Gero mit Thankmar verwandt, dem erstgeborenen Sohn König Heinrichs I. aus dessen erster Ehe mit Hatheburg, die wiederum eine der beiden Töchter Erwins war. Donald C. Jackman hält Geros Mutter für eine Schwester König Konrads I.[4] und erklärt auf diese Weise die Herkunft des Namens Gero als Kurzform von Gerold aus dem konradinischen Namensgut.
      Geros älterer Bruder Siegfried von Merseburg[5] stand wie sein Vater hoch in der Gunst König Heinrichs I., mit dessen Halbschwester er in erster Ehe verheiratet war. Unter Otto I. verwaltete er das östliche Sachsen bei Abwesenheit des Königs als dessen Vertreter.[6] Die Söhne von Geros Schwester Hidda aus der Ehe mit dem Grafen Christian erlangten bedeutende kirchliche und weltliche Ämter: Der gleichnamige Gero wurde Erzbischof von Köln, und Thietmar beerbte seinen Onkel Gero als Markgraf von Meißen.[7]
      Geros eigene Nachkommen aus der Ehe mit der ansonsten unbekannten Judith[8] verstarben noch zu seinen Lebzeiten kinderlos. Sein Sohn Siegfried, Patenkind König Ottos I., heiratete zwar um 952 die zu diesem Zeitpunkt 13-jährige Hathui,[9] eine Tochter des Billungers Wichmann I.,[10] verstarb aber bereits am 25. Juni 959 oder 961.[11] Über den Sohn Gero ist nichts bekannt.[12] Ein weiterer Sohn Christian wird vereinzelt vermutet, ist aber nicht belegbar.[13]

      Aufstieg zum Markgrafen
      Nach dem Herrschaftsantritt Ottos I. begann für Gero ein beispielloser Aufstieg. In den Quellen erscheint er zunächst als Graf, dann als Legat, schließlich als Markgraf und vorübergehend sogar als Markgraf und Herzog. Bereits mit der Erhebung vovom gewöhnlichen Grafen zum Legaten erhielt Gero vom König das bis dahin höchste Amt in Sachsen verliehen. Kurz darauf führte Otto I. für Gero den ursprünglich karolingischen Markgrafentitel wieder ein und hob ihn damit nochmals aus der Menge deer sächsischen Grafen hervor. Bis zu seinem Tod blieb Gero einer von nur drei oder vier[14] ottonischen Amtsträgern, die in den Chroniken und königlichen Urkunden als Markgraf bezeichnet werden.[15] Gleichzeitig verdeutlichte Otto I. mit der Wahl dieses Titels aber auch die Bindung des Markgrafen an den König und unterschied ihn damit erkennbar von den eigenständigen Herzögen mit ihren teilweise königsgleichen Herrschaften.[16]

      Graf
      Gero wurde urkundlich erstmals im Jahr 937 als Graf (comes) erwähnt.[17] Er war einer von mehreren Grafen in dem westlich von Magdeburg gelegenen Nordthüringgau. Vermutlich hatte er die Grafenwürde mit dem Tod seines Vaters Thietmar im Jahr 932 geerbt. Als Graf war Gero ein eigenständiger Herrschaftsträger. Ihm standen die gerichtlichen, militärischen und administrativen Befugnisse über die auf seinem allodialen Grund und Boden arbeitenden und wohnenden Menschen zu. Anfangs bestand ssein Besitz nur aus einigen wenigen Dörfern im Südosten des Nordthüringgaues.[18] Ein Zuwachs an Besitz und Macht konnte nur durch königliche Verleihung zusätzlicher Kompetenzen erfolgen, die eine besondere Nähe zum Herrscher voraussetzte. Diese Nähe zu Otto I. muss früh bestanden haben, denn bereits vor seinem Herrschaftsantritt hatte Otto die Patenschaft für Geros 934/935 geborenen Sohn Siegfried übernommen.[19]

      Legat
      Mit dem Tod von Geros Bruder Siegfried im Sommer 937 wurde dessen Legation für das östliche Sachsen vakant. Als Legat hatte Siegfried im Verteidigungsfall die militärische Gewalt über die Merseburg benachbarten Grenzgrafschaften ausgeübt.[20] Nach einer neueren Forschungsmeinung war mit der Legation zudem die Ausübung der Tributherrschaft über die unterworfenen Slawenstämme östlich von Elbe und Saale verbunden.[21] Das Legatenamt übertrug Otto I. auf dem Hoftag zu Magdeburg am 21. September 937 auf Gero.[22] Damit kennzeichnete er ihn als einen seiner engsten Vertrauten. Dennoch blieben Geros Befugnisse auffällig hinter denen seines Bruders zurück.[23] Anders als dieser wurde er nicht mit der Stellvertretung des Königs beauftragt. Außerdem scheint die Vergabe des Legatenamtes an Gero mit einer Herrschaftsverlagerung verbunden gewesen zu sein.[24] Hatte nämlich Siegfried das Amt von Merseburg aus ausgeübt, scheint Geros Ausgangspunkt Magdeburg gewesen zu sein. Dort unterhielt er einen befestigten Wirtschaftshof[25] mit einer dem heiligen Cyriakus geweihten Kapelle. Die Ursache dieser Verschiebung könnte auf ein vorangegangenes Amt Ottos I. in Magdeburg zurückzuführen sein: Otto hatte von dort aus zu Lebzeiten seines Vaters Heinrich I. selbst die Stellung eines Grenzhüters ausgeübt.[26] Dann wäre Gero nicht nur in das Amt seines Bruders, sondern auch in Ottos Funktion eingerückt.
      Als Legat war Gero bestimmten Grafen übergeordnet.[27] Diese Unterstellung beschränkte sich auf den militärischen Oberbefehl. Eine lehnsherrliche oder gerichtliche Gewalt Geros über die ihm unterstellten Grafen ist nicht erkennbar. Von diesen Grafen sind sein Schwager Christian, dessen Sohn Thietmar, Dietrich von Haldensleben sowie Adalbert und Bruno namentlich bekannt.[28]
      Die Vergabe der herausragenden Stellung eines Legaten an Gero führte zu einem Konflikt Ottos I. mit seinem älteren Halbbruder Thankmar, der die legatio für sich selbst erwartet hatte. Die Empörung Thankmars führte schließlich zu einem bewaffneten Aufstand der mit ihm verschworenen Adelskreise gegen den König. Sie endete erst mit dem Tod Thankmars auf der Eresburg am 28. Juli 938. Gero beteiligte sich nicht an den Kämpfen des Königs gegen Thankmar.[29] Stattdessen wehrte er damals möglicherweise einen Einfall der Ungarn in den Schwabengau ab, der zu seiner legatio gehörte.[30]

      Markgraf
      In einer Urkunde Ottos I. aus dem Jahr 941 wird Gero erstmals als Markgraf (marchio) bezeichnet.[31] Die Bestellung zum Markgrafen könnte der König bereits anlässlich des Magdeburger Hoftages am 7. Juni 939 vorgenommen haben.[32] Sie war nicht mit einer Erweiterung von Geros Rechten verbunden. Anders als das Amt des Legaten erhielt Gero den Markgrafentitel als Zeichen einer sozialen Rangerhöhung innerhalb der Hierarchie des ostsächsischen Adels.[33] Mit der Ernennung eines Markgrafen wwollte Otto I. die Verringerung seiner Präsenz in Sachsen ausgleichen, dem Kerngebiet seiner Herrschaft. Dazu installierte er mit Gero einen seiner engsten Vertrauten als Mittelgewalt zwischen Adel und König, ohne dabei durch die Bestellung eines Herzogs eigene Befugnisse aufgeben zu müssen oder andere sächsische Adlige durch die Vergabe eines Herzogtitels zu brüskieren.[34]
      Lange war die Forschung davon ausgegangen, Gero sei mit der Verleihung des Markgrafentitels auch eine Markgrafschaft (marca oder marchia) als räumlich definierter Amtsbereich zugewiesen worden. Diese Vorstellung beruhte auf einer Übertragung der Staatsorganisation des 19. und 20. Jahrhunderts auf die mittelalterlichen Verhältnisse und einer daran ausgerichteten Interpretation der mittelalterlichen Schriftquellen. Danach stand der König als Herrscher einem hierarchisch aufgebautem Apparat von Amtsträgern mit eindeutig geregelten sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten vor. In dieser gedachten Struktur gebot Gero über einen militärischen Verwaltungsbezirk auf slawischem Siedlungsgebiet östlich der mittleren Elbe und der Saale. Es sollte sich um ein riesiges Territorium handeln, das im Norden an Elde und Ucker oder wahlweise sogar an die Ostsee grenzte und sich im Osten entlang von Havel und Spree bis zur Oder ausdehnte, während es im Süden bis an das Herrschaftsgebiet der Böhmen reichte. In Anlehnung an die beiden Gründungsurkunden der Bistümer Havelberg[35] und Brandenburg[36] wurde das Gebiet als „Mark des Gero“ oder „Geromark“ bezeichnet, bis sich in der modernen Geschichtswissenschaft der Name „Sächsische Ostmark“ durchsetzte. Diese Wortschöpfung bezieht sich auf Thietmar von Merseburg, der Gero als marchio orientalis („östlicher Markgraf“) bezeichnete.[37] Weiterhin gebräuchlich waren die Namen „Elbmark“ und „Nordmark“.
      In der neueren Forschung wird die Existenz einer Markgrafschaft als Amtsgebiet Geros zunehmend in Frage gestellt. Zu sehr unterscheide sich die ottonische Königsherrschaft mit ihrem labilen Gleichgewicht der unterschiedlichen Herrschaftsträger und den immer wieder neu zwischen König und Großen auszuhandelnden Aufgabenfeldern von der Struktur moderner Staaten, als dass sich darin die Vorstellung von Amtsträgern mit geregelten und räumlich bestimmten Kompetenzen einfügte.[38] Darüber hinaus lasse sich den Schriftquellen keine unmittelbare Aussage über die königliche Zuweisung einer Markgrafschaft an Gero entnehmen.[39]

      Herzog und Markgraf
      In der 946 ausgestellten Gründungsurkunde des Bistums Havelberg wird Gero schließlich als Herzog und Markgraf (dux et marchio) bezeichnet.[40] Dieselbe Titelkombination führt Gero in der Stiftungsurkunde des Bistums Brandenburg aus dem Jahr 948.8.[41] Die Echtheit beider Urkunden ist bis heute umstritten.[42] Soweit die Verwendung des Herzogtitels nicht als weiteres Argument gegen die Echtheit der Urkunden angeführt wird,[43] gibt es für die Titulierung unterschiedliche Erklärungen. Diie ältere Forschung war zunächst von einer nochmaligen Erhöhung zum „Markenherzog“ und einer Zuweisung der Mark als Herrschaftsgebiet ausgegangen.[44] Zumindest werde damit Geros Vogtei über die beiden Bistümer Havelberg und Brandenburg kenntlicch gemacht. In der neueren Forschung wird die Bezeichnung als dux nicht mehr als Herrschaftstitel, sondern nur noch als militärische Führerstellung gedeutet.[45] Neben Otto I. habe es keinen Herzog in Sachsen gegeben. Vereinzelt wird erörtert, ob die Bezeichnung als dux auf dem Höhepunkt seiner Macht und als einer der engsten Vertrauten des Königs 946/948 nicht zumindest auf eine Stellung Geros als Stellvertreter des Königs hindeuten könnte,[46] immerhin eine Position, wie sie zuvor sein Bruder Siegfried innegehabt hatte. Gero, nach eigenem Selbstverständnis „Markgraf von Gottes Gnaden“[47] und von den Zeitgenossen als „Gero der Große“ bezeichnet,[48] führte in seinen Privaturkunden keinen Herzogstitel.[49]

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