Notizen |
- Zitat aus: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007514/2013-02-13/
Wikon - Vogtei
Autorin/Autor: Waltraud Hörsch
Bis 1798 bestehende Luzerner Herrschaft. Sie umfasste die Twinge W. und, als Exklave, Roggliswil, das vor ca. 1303 von den Herren von Büttikon erworben und W. angegliedert worden war. W. bildete eine eigenständige Adelsherrschaft im Besitz der Gf. von Frohburg, Neuenburg-Nidau, Thierstein, Falkenstein und Kyburg. Wichtigste Lehensträger waren die von Büttikon. Obwohl Luzern die Grafschaft Willisau, von der W. abhing, 1407 und 1415 übernahm, konnten die Herren von Büttikon mit Berner Unterstützung bis zur bern.-luzern. Grenzbereinigung 1470 ihre Rechte behaupten. 1415-16 war W. für Bern offenes Haus. Luzern besetzte 1444 die Feste W., trat 1472 als Lehensherr auf und erwarb 1476 das Lehen von Thüring von Büttikon. Es wandelte W. in eine Vogtei um und baute den Festungskomplex zum Amtssitz aus. W. unterstand dem hohen Gericht des Amts Willisau. Es wurde als einzige Luzerner Herrschaft lehensweise Grossräten überlassen, die hier als sog. Schlossvögte residierten. In den Kappeler- und Villmergerkriegen war W. eine Grenzfeste. Die engen Verzahnungen der Rechte von Berner und Luzerner Gem. und Bürgern (Zehnten, Holz, Wasserhoheitsrechte W.s bis Langnau bei Reiden und Brittnau) führten immer wieder zu grenzübergreifenden Verträgen und Bereinigungen.
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