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Anastasia von Polen

Anastasia von Polen

weiblich - nach 1240

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Generation: 1

  1. 1.  Anastasia von PolenAnastasia von Polen gestorben in nach 1240.

    Anastasia heiratete Herzog Bogislaw I. von Pommern (Greifen) in 1177. Bogislaw (Sohn von Fürst Wartislaw I. von Pommern (Greifen) und Ida) wurde geboren in cir 1130; gestorben am 18 Mrz 1187 in Sosnitza bei Altwarp. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 2. Herzog Bogislaw II. von Pommern  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in cir 1177; gestorben am 23 Jan 1220.


Generation: 2

  1. 2.  Herzog Bogislaw II. von PommernHerzog Bogislaw II. von Pommern Graphische Anzeige der Nachkommen (1.Anastasia1) wurde geboren in cir 1177; gestorben am 23 Jan 1220.

    Notizen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bogislaw_II._(Pommern)

    Bogislaw II. (* um 1177; † 23. Januar 1220) war Herzog von Pommern.

    Leben und Leistungen
    Bogislaw II. stand gemeinsam mit seinem Bruder Kasimir II., da ihr Vater Bogislaw I. noch während ihrer Minderjährigkeit im Jahr 1187 starb, unter der Vormundschaft ihrer Mutter Anastasia und Wartislaws II. von Stettin, aus der Nebenlinie der Swantiboriden [1], welcher in den Urkunden als Landvogt oder vicedominus terrae bezeichnet wird.

    Nach vergeblichen Versuchen, sich von der dänischen Oberhoheit loszusagen, musste sich die Herzogin-Mutter mit ihren Söhnen nach Dänemark begeben, um persönlich ihr Lehn aus den Händen des Königs Knut VI. zu empfangen. Der dänische Einfluss machte sich in der Folge auch dadurch geltend, dass in dem Krieg mit Jaromar von Rügen der letztere an Stelle Wartislaws zum Vormund und Verwalter bestellt wurde und Pommern durch die Entscheidung zu Nyborg das strittige Gebiet von Wolgast und Loitz verlor. Ebenso erfolglos blieb der von den Herzögen im Jahr 1209 gegen Jaromar und die unter seinem Schutz aufblühende Stadt Stralsund unternommene Krieg; endlich aber wurden die Grenzstreitigkeiten beider Nachbarländer auf einem Reichstag in Dänemark im Jahr 1216 beigelegt, und die Lehnsverbindung mit diesem Reich auch durch eine Vermählung Kasimirs mit der dänischen Fürstin Ingardis befestigt.

    In dem bald darauf zwischen Brandenburg und Dänemark ausbrechenden Kampf schlug zwar Markgraf Otto II. entscheidend das dänische Heer unter Peter von Roeskilde und bewältigte auch Pommern, vermochte letzteres jedoch nicht dauernd zu behaupten; vielmehr blieb das Herzogtum unter dänischer Oberhoheit, zumal während des Thronstreites zwischen dem Hohenstaufen Philipp und dem Welfen Otto König Waldemar II. ganz Norddeutschland in Besitz nahm und als Herrscher der Dänen, Slawen, Jüten und Nordalbingier die Macht Dänemarks auf den Gipfel erhob. Auch wurde dieser Okkupation sogar die Anerkennung des deutschen Reiches zu Teil; denn während sich der welfische Kaiser Otto IV. zu Weißensee in Thüringen mit Albrecht II. von Brandenburg verbündete, wandte sich König Waldemar von nun an dem hohenstaufischen Thronbewerber zu und empfing dafür von Friedrich II. in Metz (1214) unter päpstlicher Bestätigung die Belehnung mit allen jenseits der Elbe und Elde gelegenen deutschen und slawischen Gebieten, welche er auch in Gemeinschaft mit den pommerschen Herzögen gegen die brandenburgischen Angriffe siegreich behauptete.

    Nachdem durch diese Abwehr und die Grenzberichtigung zwischen Pommern und Rügen im Jahr 1216 der Friede hergestellt war, begann auch Pommern wieder zu erstarken und aufzublühen: nicht nur wurde die Herrschaft der Herzöge in Gützkow und Demmin gesichert, sondern auch durch die Einwanderung deutscher Kolonisten und das von Joromar am Anfang des 13. Jahrhunderts gestiftete Kloster Eldena die Kultur des Landes wesentlich gefördert. Auch die Anwesenheit des Bischofs Christian, welcher die abtrünnigen Preußen zum Christentum zurückführte, war für die kirchlichen Verhältnisse Pommerns von hoher Bedeutung. Unter seiner Mitwirkung erneuten die Herzöge das verödete Kloster Dargun und erhielt der altersschwache Camminer Bischof Sigwin im Jahr 1219 in dem Dompropst Konrad einen kräftigen Nachfolger. Auch schloss sich Bogislaw dem Kreuzzug gegen die Preußen an. Nachdem Kasimir im Jahr 1217 auf einem Zug nach Palästina verstorben war, führte Bogislaw II. allein noch mehrere Jahre eine friedliche Regierung bis zu seinem Tode, und wurde nach der Sage in Keniz, der von ihm an der Oder gegen die Märker erbauten Grenzburg, beigesetzt.

    Ehe
    Bogislaw II. war mit Miroslawa, einer Tochter von Herzog Mestwin I. von Pommerellen, verheiratet.

    Literatur
    Adolf Häckermann: Bogislav II. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 3, Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 41 f.
    Fußnoten
    Martin Wehrmann: Geschichte von Pommern. Bd. 1, Weltbild Verlag 1992, Reprint der Ausgaben von 1919 und 1921, ISBN 3-89350-112-6, S. 84–86.
    Martin Wehrmann: Genealogie des pommerschen Herzogshauses. Verlag Leon Sauniers Buchhandlung, Stettin 1937, S. 44.

    Bogislaw heiratete Prinzessin Miroslawa von Pommerellen in cir 1208. Miroslawa (Tochter von Herzog Mestwin I. von Pommerellen (Samboriden) und Zwinisława von Polen?) gestorben in cir 1240. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 3. Herzog Barnim I. von Pommern (Greifen)  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in cir 1210; gestorben am 13 Nov 1278 in Altdamm.


Generation: 3

  1. 3.  Herzog Barnim I. von Pommern (Greifen)Herzog Barnim I. von Pommern (Greifen) Graphische Anzeige der Nachkommen (2.Bogislaw2, 1.Anastasia1) wurde geboren in cir 1210; gestorben am 13 Nov 1278 in Altdamm.

    Notizen:

    Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Barnim_I. (Aug 2023)

    Barnim I. (* um 1210/1218; † 13. November 1278 in Altdamm), genannt der Städtegründer, war ein Herzog von Pommern aus dem Herrscherhaus der Greifen. Er regierte zunächst im Teilherzogtum Pommern-Stettin, ab 1264 vereinigte er das ganze Herzogtum Pommern in seiner Hand. Unter seiner Herrschaft musste Pommern nach außen territoriale Verluste gegenüber den Nachbarn hinnehmen. Im Inneren jedoch stärkte er Pommern durch die Förderung der Deutschen Ostsiedlung und durch zahlreiche Stadtrechtsverleihungen. Unter seiner Regierung erhielt Pommern das Gesicht eines deutschen Landes.

    Leben
    Barnim I. wurde um das Jahr 1210[1] oder um das Jahr 1218[2] als Sohn des Herzogs Bogislaw II. von Pommern-Stettin und seiner Gemahlin Miroslawa, der Tochter des Herzogs Mestwin I. von Pommerellen, geboren. Er hatte noch zwei Schwestern, Woislawa und Dobroslawa. Nach dem Tod seines Vaters um 1220 übernahm zunächst seine Mutter Miroslawa, die aus dem pommerellischen Herrscherhaus der Samboriden stammte, für ihn die Regentschaft und Vormundschaft. Ab etwa 1226 regierte er mit ihr gemeinsam und ab 1233 dann selbständig. Das Herzogtum Pommern wurde nun von seinen beiden jungen Herzögen Barnim I. in Pommern-Stettin und Wartislaw III. in Pommern-Demmin durch schwierige Zeiten geführt, wie schon zuvor von ihren Vätern Bogislaw II. und Kasimir II. Zwar war Pommern von der dänischen Vorherrschaft befreit, nachdem die Macht Dänemarks in der Schlacht bei Bornhöved (1227) zusammengebrochen war. Doch hatten die beiden Herzöge mit fortwährenden Herrschaftsansprüchen der Mark Brandenburg zu kämpfen, deren gemeinsam regierende askanische Markgrafen Johann I. und Otto III. 1231 von Kaiser Friedrich II. mit Pommern belehnt wurden.

    Die Brandenburger blieben dabei jedoch nicht stehen, sondern zwangen zunächst Wartislaw III. im Vertrag von Kremmen am 20. Juni 1236 zur Herausgabe umfangreicher Ländereien, zur Anerkennung der brandenburgischen Lehnshoheit und zur Anerkennung der Eventualsukzession Brandenburgs im Falle seines erbenlosen Todes. Diese letzte Bestimmung immerhin konnte Barnim I. im Vertrag von Landin 1250 rückgängig machen, wenn auch gegen Verzicht auf die Uckermark. So trat Barnim I. nach dem Tod seines Vetters Wartislaw im Jahre 1264 auch in dessen Landen die Herrschaft an und vereinigte so das ganze Herzogtum Pommern in seiner Hand. Bei anderen außenpolitischen Vorhaben, wie etwa dem Kampf um das Erbe der in den Ländern Schlawe und Stolp herrschenden Ratiboriden oder um Besitzungen in der Neumark, war Barnim I. jedoch weniger erfolgreich. Barnim I. wurde im Jahre 1264 durch Herzog Mestwin II. von Pommerellen, seinem Vetter, beide waren Enkel von Herzog Mestwin I., zum Erben eingesetzt, noch zu Lebzeiten von dessen Vater Swantopolk II. Dem Bearbeiter des Pommerschen Urkundenbuches[3] zufolge war dies für Mestwin aber wohl „nur ein Schachzug im Kampf gegen seinen Bruder Wartislaw“ und führte für Barnim I. letztlich zu nichts. Als Herzog Swantopolk II. 1266 starb, nahm Barnim I. das Land Schlawe ein, auf das er Ansprüche geltend machte. Er vergab das Land Schlawe um 1270 an Fürst Wizlaw II. von Rügen, der zugleich ein Enkel von Swantopolk II. war, als Pfand. Doch verlor Wizlaw II. das Land Schlawe im Jahre 1277.

    Die Regierungszeit Barnims I. war zugleich der Beginn der deutschrechtlichen Kolonisation Pommerns. In noch größerem Maße als sein Vetter Wartislaw III. in Pommern-Demmin förderte er in seinem Herzogtum Pommern-Stettin die ins Land strömenden Siedler, insbesondere durch die Verleihung von Stadtrechten nach lübischem oder magdeburgischem Recht, je nach Herkunft der Zugewanderten. Die wichtigsten Stadtrechtsverleihungen Barnims, die zumeist Siedlungen in unmittelbarer Nähe bereits bestehender slawischer Burgen oder Protostädte betrafen, waren: Stettin (1243), Lassan (zwischen 1248 und 1291), Gartz an der Oder (1249), Anklam (zwischen 1243 und 1264), Stargard in Pommern (zwischen 1243 und 1253), Altdamm (1249/1260), Greifenhagen (1254), Pölitz (1260), Pyritz (1263), Ueckermünde (zwischen 1259 und 1265), Gollnow (1268) und Cammin (1274).[4]

    Dass sein Herrschaftsbereich zu Beginn seiner Regierung noch weitaus größer war, belegt seine erste Stadtrechtsverleihung an Prenzlau 1234. Die Stadtrechtsurkunde enthält oberhalb des klar zuordenbaren Siegels Barnims I. ein weiteres Siegel, möglicherweise ein früheres Siegel Barnims I.[5] oder ein sonst unbekanntes Siegel Herzog Wartislaws III. von Pommern-Demmin.[6] Die Gründung von Bahn 1234 durch Barnim I. ist nicht eindeutig belegbar. Gemeinsam mit seinem Vetter Wartislaw III. verlieh er das Stadtrecht an drei Städte – Stavenhagen, Wolgast und Wollin. Nach dem Tod Wartislaws 1264 bestätigte er sofort die Verleihungen, die Wartislaw alleine vollzogen hatte.

    Die Bildung deutschrechtlicher Städte führte zum Verschwinden der slawischen Kastellaneiverfassung. Die Wandlungen unter Herzog Barnims Herrschaft gaben Pommern das Gesicht eines deutschen Landes.[7]

    Barnim I. unterstützte das Bistum Cammin durch Tauschverträge bei der Ausbildung einer eigenen Landesherrschaft innerhalb Pommerns. Er stiftete überdies einige wichtige geistliche Einrichtungen. Zu ihnen gehörten die Zisterzienserinnenabtei Stettin (1243), die Zisterzienserinnenabtei Marienfließ (1248), das Chorherrenstift Ueckermünde (1260, um 1329 nach Jasenitz verlegt) und das Stettiner Marienstift (1261), in dessen Marienkirche er nach seinem Tode im Jahre 1278 beigesetzt wurde.

    Von seinem überregionalen Ansehen zeugt ein Klagelied des Dichters Rumelant von Sachsen auf seinen Tod.[8] Barnim I. gehört zu den wichtigsten Herzögen aus der Dynastie der Greifen.

    Barnim heiratete Marianne in cir 1238/1242. Marianne gestorben in 1252; wurde beigesetzt in Zisterzienserinnenkloster in Stettin. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 4. Anastasia von Pommern (Greifen)  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in cir 1245; gestorben am 15 Mrz 1317.
    2. 5. Herzog Bogislaw IV. von Pommern (Greifen)  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in vor 1278; gestorben am 24 Feb 1309.

    Barnim heiratete Margaretha von Braunschweig in cir 1258. Margaretha (Tochter von Herzog Otto I. von Lüneburg (von Braunschweig) (Welfen), das Kind und Herzogin Mechthild von Brandenburg) wurde beigesetzt in Zisterzienserinnenkloster in Stettin. [Familienblatt] [Familientafel]

    Familie/Ehepartner: Mechtilde (Mathilde) von Brandenburg. Mechtilde gestorben in 1316; wurde beigesetzt in Marienkirche in Stettin. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 6. Herzog Otto I. von Pommern (Greifen)  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 1279; gestorben am 30/31 Dez 1344.


Generation: 4

  1. 4.  Anastasia von Pommern (Greifen)Anastasia von Pommern (Greifen) Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Barnim3, 2.Bogislaw2, 1.Anastasia1) wurde geboren in cir 1245; gestorben am 15 Mrz 1317.

    Anastasia heiratete Fürst Heinrich I. von Mecklenburg in cir 1259. Heinrich (Sohn von Fürst Johann I. von Mecklenburg und Luitgard von Henneberg) wurde geboren in cir 1230; gestorben am 2 Jan 1302; wurde beigesetzt in Münster, Doberan. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 7. Herr Heinrich II. von Mecklenburg  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in nach 14 Apr 1266; gestorben am 21 Jan 1329 in Sternberg, Pommern.

  2. 5.  Herzog Bogislaw IV. von Pommern (Greifen)Herzog Bogislaw IV. von Pommern (Greifen) Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Barnim3, 2.Bogislaw2, 1.Anastasia1) wurde geboren in vor 1278; gestorben am 24 Feb 1309.

    Notizen:

    Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Bogislaw_IV._(Pommern) (Jun 2018)

    Bogislaw IV. (* vor 1278 † 24. Februar 1309) war Herzog von Pommern und der Sohn von Barnim I.

    Leben
    Bogislaw führte nach dem Tod seines Vaters 1278 während der Minderjährigkeit seiner jüngeren Brüder Barnim II. († 1295) und Otto I. zuerst die Regierung allein und wurde noch im Jahr 1295 in der Teilungsurkunde provisor fratrum genannt. In diese Zeit fiel die für die Gestaltung des nordöstlichen Deutschlands bedeutsame brandenburgische Fehde von 1278—1284, an welcher auch Bogislaw wesentlich beteiligt war. Denn obwohl der Herzog durch seine Heirat mit Mechtild, einer Tochter des Markgrafen Johann, mit den Askaniern verschwägert war, so suchte er sich doch durch ein mit Sachsen, Mecklenburg, dem Fürstentum Rügen und den Hansestädten geschlossenes Bündnis vom 13. Juni 1283 der immer mehr wachsenden und von Dänemark unterstützten Macht des Kurfürstentum Brandenburgs zu entziehen, musste aber am 13. August 1284 den ungünstigen Frieden zu Vierraden schließen. Die gänzliche Beilegung der großen Fehde ging einerseits von der neubegründeten Königsgewalt, welche nach ihrer Befestigung im südlichen Deutschland auch das nördliche in den Bereich der nationalen Politik hereinzuziehen begann, andererseits von den norddeutschen Fürsten, Ständen und Städten selber aus. Während nach der Niederlage Ottokars II. von Böhmen der römisch-deutsche König Rudolf von Habsburg den süddeutschen Landen die Segnungen des Friedens gewährte, so einte man sich in Norddeutschland am 15. Mai 1287 zu dem Rostocker Landfrieden. Dieser Vertrag war wichtig für die Entwicklung der Hanse und der Städte an Ost- und Nordsee, dessen Macht sich mit jedem Jahr mehr befestigte. Die Ausbreitung des lübischen Rechtes im Ostseeraum schuf eine Angleichung der gesellschaftlichen und staatlichen Zustände und verband die Städte zu einer solidarisch haftenden Gesamtheit, deren Kern in den auch von Bogislaw und Witzlaw II. von Rügen durch Erweiterung ihrer Privilegien der Stadtgemeinden des Wendengebietes beruhte. Unter Adolf von Nassau wurde jedoch der Frieden gebrochen und infolgedessen das im Jahr 1295 zu Mühlhausen den Markgrafen von Brandenburg das von Kaiser Friedrich II. erteilte Anrecht auf Lehnshoheit über Pommern erneuert.[1][2] Hieran schlossen sich wiederholte Händel in Mecklenburg und der Erbfolgestreit in Pomerellen; dagegen wurde der nach Barnims Tode 1295 zwischen den überlebenden Brüdern Bogislaw und Otto ausgebrochene Zwist durch Vermittlung der Stände am 12. Juli 1295 in Stettin in der Weise beigelegt, dass Bogislaw das Landgebiet Pommern-Wolgast und Otto I. Pommern-Stettin als sein Erbteil empfing, wodurch fortan beide Herzogtümer für 169 Jahre getrennt blieben.

    So in den inneren Verhältnissen seines Landes gestärkt, suchte Bogislaw, als nach Przemysls Tod im Jahr 1296 Władysław I. Ellenlang die Herrschaft im Königreich Polen und Herzogtum Pomerellen antrat, auf seine Erbberechtigung in dem letztgenannten Gebiet gestützt, einen Teil Hinterpommerns in Besitz zu nehmen; doch erhob gleichzeitig Brandenburg Ansprüche darauf, welchen Bogislaw im Bunde mit Władysław I. und Bischof Petrus von Cammin im Markgrafenkrieg zu begegnen suchte. Als der Camminer Bischof Petrus starb und dessen Nachfolger, Bischof Heinrich, die Partei des Landesherrn verließ und nach Wladislaws I. Thronentsetzung der mit Brandenburg befreundete König Wenzel von Böhmen die Oberhoheit über Pommern beanspruchte, musste Bogislaw auf seine Pläne verzichten. Vermutlich auch weil ihm mit dem brandenburgischen Markgrafen Waldemar, ein überlegener Gegner erwuchs. Auch die nach Wenzels Tode wiederholte Erhebung Wladislaws I. Ellenlang auf den polnischen Thron blieb für ihn ohne günstige Folgen: er musste das jenseits der Persante und des Golm besetzte Landgebiet aufgeben, und schließlich sah sich der alternde Herzog zu einem Frieden genötigt, in welchen auch der abtrünnige Bischof Heinrich von Cammin eingeschlossen wurde. In diesem erlangte er zwar eine Erweiterung der Landesgrenze durch das Belgarder Gebiet, musste aber dagegen die Lehnsherrschaft Brandenburgs für sich und seine Nachfolger anerkennen. Bald darauf starb Bogislaw nach einer dreißigjährigen Regierung am Matthiastage (24. Februar) 1309 und fand sein Grab in der wiederhergestellten Domkirche zu Cammin. Aus seiner zweiten Ehe mit Margarethe, einer Tochter des Fürsten Witzlaw II. von Rügen, stammt Wartislaw IV., welcher ihm in der Regierung von Pommern-Wolgast folgte.

    Name:
    Herzogtum Pommern ist die heute übliche Bezeichnung für das Herrschaftsgebiet der aus slawischer Wurzel stammenden Fürstendynastie der Greifen, das in wechselnder räumlicher und politischer Aufteilung vom 12. bis zum 17. Jahrhundert in dem Gebiet der historischen Landschaft Pommern bestand. Auf dem Gebiet Pommerns, gelegen an der Südküste der Ostsee auf beiden Seiten des Flusses Oder, bestehen heute der Landesteil Vorpommern des deutschen Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie die Woiwodschaft Westpommern und zu einem kleineren Teil die Woiwodschaft Pommern in der Republik Polen.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Pommern#Pommern-Stettin_und_Pommern-Wolgast

    Familie/Ehepartner: Mechthild von Brandenburg (Askanier). Mechthild (Tochter von Markgraf Johann I. von Brandenburg (Askanier) und Jutta (Brigitte) von Sachsen (Askanier)) gestorben in vor 1309. [Familienblatt] [Familientafel]

    Familie/Ehepartner: Margarethe von Rügen. Margarethe (Tochter von Fürst Wizlaw II. von Rügen und Agnes von Braunschweig-Lüneburg) wurde geboren in cir 1270/71; gestorben in 1318. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 8. Herzog Wartislaw IV. von Pommern (Greifen)  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in vor 1290; gestorben am 1 Aug 1326.
    2. 9. Elisabeth von Pommern (Greifen)  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben am 16 Okt 1349.

  3. 6.  Herzog Otto I. von Pommern (Greifen)Herzog Otto I. von Pommern (Greifen) Graphische Anzeige der Nachkommen (3.Barnim3, 2.Bogislaw2, 1.Anastasia1) wurde geboren in 1279; gestorben am 30/31 Dez 1344.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel (genauer): 1295 bis 1344, Herzogtum Pommern-Stetin; Herzog vo Pommern-Stettin (seit 1320 gemeinsam mit seinem Sohn Barnim III.)

    Notizen:

    Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_I._(Pommern) (Aug 2023)

    Otto I. (* 1279; † 30. oder 31. Dezember 1344) war ein Herzog von Pommern aus dem Greifenhaus. Er regierte von 1295 bis zu seinem Tode in Pommern-Stettin, dabei seit 1320 gemeinsam mit seinem Sohn Barnim III.

    Leben
    Otto I. war der jüngste, nachgeborene Sohn des Herzogs Barnim I. von Pommern und dessen dritter Gemahlin Mechthild von Brandenburg. Die Regierung im Herzogtum Pommern führte nach dem Tode des Vaters zunächst Ottos älterer Halbbruder Bogislaw IV., auch für Otto und seinen älteren Bruder Barnim II. Dabei musste Mechthild ihre beiden Söhne gegenüber dem Halbbruder schützen. Erstmals im Jahre 1294 nahmen Barnim II. und Otto I. selbständige Regierungshandlungen vor.

    Nachdem Barnim II. am 28. Mai 1295 starb, möglicherweise durch Gewalt, teilten Bogislaw IV. und Otto I. am 1. Juli 1295 im Vertrag von Stettin das Herzogtum Pommern in zwei Landesteile. Bogislaw IV. erhielt Pommern-Wolgast, das nördliche, an der Ostsee gelegene Gebiet, in dem die Städte lübischen Rechts lagen. Otto I. erhielt Pommern-Stettin, das südliche, im Binnenland und am Südufer des Stettiner Haffs gelegene Gebiet, in dem die Städte Magdeburger Rechts lagen. Trotz dieser Teilung der Herrschaft sollte das Herzogtum Pommern weiterhin den Herzögen zur gesamten Hand zustehen, auch sollte die Huldigung gegenüber beiden Herzögen gemeinsam stattfinden. Die hier vereinbarte Teilung bestand bis 1478, als Herzog Bogislaw X. beide Landesteile in seiner Hand wiedervereinigte.

    Die beiden Brüder gingen zunächst politisch unterschiedliche Wege. Während Bogislaw IV. in Hinterpommern kriegerische Auseinandersetzungen mit den askanischen Markgrafen von Brandenburg hatte, lehnte sich Otto I. zunächst an diese an. So besuchte Otto I. zu Pfingsten 1298 Markgraf Albrecht III. in Soldin und nahm im gleichen Jahr an dessen Kriegszug in Mecklenburg teil. Später fanden Otto I. und Bogislaw IV. zu einer einträchtigen Politik, die nach dem Tode Bogislaws IV. im Jahre 1309 von seinem Sohn Wartislaw IV. fortgesetzt wurde.

    1315 verkaufte Markgraf Waldemar von Brandenburg Otto I. das Land Bernstein und verpfändete ihm später Schivelbein und Dramburg. 1319 kam es zu einer kurzen Auseinandersetzung zwischen Otto I. und seinem Neffen Wartislaw IV., als Otto I. mit einigen Städten in seinem Gebiet Streit hatte und diese sich dem Schutz Wartislaws IV. unterstellten.

    Der unerwartet frühe Tod des Markgrafen Waldemar von Brandenburg im August 1319, führte die beiden Herzöge wieder zusammen. Da Waldemars Erbe sein erst elfjähriger Vetter Heinrich II. war, eröffnete sich die Aussicht, Teile Brandenburgs zu erwerben. So gelang es Wartislaw IV., von den Ständen der Neumark als Vormund Heinrichs II. anerkannt zu werden. Als Heinrich II. Juli 1320 im Jünglingsalter starb und die Mark herrenlos war, erschien die Gelegenheit noch günstiger; die pommerschen Herzöge gewannen einen großen Teil der Uckermark.

    In diesen Zeiten kriegerischer Auseinandersetzungen ernannte Otto I. seinen Sohn Barnim III. zum Mitregenten. Ottos Tätigkeit trat in den folgenden Ereignissen, so im Rügischen Erbfolgekrieg und im Pommersch-Brandenburgischen Krieg, hinter der seines Sohnes zurück.

    Die pommerschen Herzöge bemühten sich um die Anerkennung ihrer Reichsunmittelbarkeit. 1338, auf einem Reichstag in Frankfurt am Main, entließ König Ludwig IV. die Herzöge von Pommern-Stettin, Otto I. und seinen Sohn Barnim III., aus der Lehnsherrschaft Brandenburgs und erkannte ihre Reichsunmittelbarkeit an. Im Gegenzug erhielt Brandenburg, wo seit 1323 König Ludwigs Sohn Ludwig der Brandenburger Markgraf war, die Uckermark zurück, wenn auch nur gegen eine hohe Geldzahlung. Zugleich sollte Pommern-Stettin an Brandenburg fallen, falls die Linie der Stettiner Herzöge aussterben würde; im Hinblick hierauf sollten die Städte Pommern-Stettins bereits jetzt Brandenburg huldigen. Die Städte verweigerten jedoch diese Huldigung, da sie unter Berufung auf den Vertrag von Stettin von 1295 für den Fall eines Aussterbens der Stettiner Linie von einer Erbfolge der Wolgaster Linie des Greifenhauses ausgingen. Schließlich verzichteten Otto I. und sein Sohn, wie auch Markgraf Ludwig, auf diese Huldigung.

    Herzog Otto starb am 30. oder 31. Dezember 1344. Er wurde in der Marienkirche zu Stettin beigesetzt. Die Regierung in Pommern-Stettin führte sein Sohn Barnim III. allein fort.

    Titel (genauer):
    Pommern-Stettin und Pommern-Wolgast
    Nach dem Tod Wartislaws III. kam dessen Herrschaftsgebiet 1264 an Barnim. Seine Söhne Bogislaw IV., aus erster Ehe, und Otto I., aus zweiter Ehe, teilten nach dem frühen Tod ihres Halbbruders bzw. Bruders Barnim II. 1295 das Herzogtum in die Teilherrschaften Pommern-Wolgast unter Bogislaw IV. und Pommern-Stettin unter Otto I., wobei die dynastische Verbindung durch das Rechtsinstitut der gesamten Hand aufrechterhalten wurde. Es war eine Nordsüdteilung; Pommern-Wolgast umfasste die Gebiete nördlich der Flüsse Peene und Ina, einschließlich der am Südufer der Peene liegenden Orte Demmin und Anklam, sowie die nördlich des Stettiner Haffs gelegenen Inseln Usedom und Wol(l)in. Der südliche Teil Gesamtpommerns bildete das Herzogtum Pommern-Stettin.
    Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Pommern#Herzogtum_Pommern-Stettin (Aug 2023)

    Familie/Ehepartner: Katharina (Catharina) von Holstein. [Familienblatt] [Familientafel]

    Familie/Ehepartner: Elisabeth von Schwerin. Elisabeth (Tochter von Graf Gunzelin VI. von Schwerin und Richardis von Tecklenburg) gestorben in 1318/1319; wurde beigesetzt in Marienkirche, Stettin. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 10. Mechthild von Pommern  Graphische Anzeige der Nachkommen gestorben in cir 1331/1332.


Generation: 5

  1. 7.  Herr Heinrich II. von MecklenburgHerr Heinrich II. von Mecklenburg Graphische Anzeige der Nachkommen (4.Anastasia4, 3.Barnim3, 2.Bogislaw2, 1.Anastasia1) wurde geboren in nach 14 Apr 1266; gestorben am 21 Jan 1329 in Sternberg, Pommern.

    Anderer Ereignisse und Attribute:

    • Titel (genauer): 1287 bis 1329, Herrschaft Mecklenburg; Herr zu Mecklenburg

    Notizen:

    Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_II._(Mecklenburg) (Jun 2021)

    Heinrich II. war ein Sohn Heinrichs I. und regierte 1287–1289 gemeinsam mit seinem Bruder Johann III. Zuvor (seit dem Jahr 1275) übte seine Mutter Anastasia von Pommern mit seinem Onkel Nikolaus III. (bis 1290) und Johann II. (bis 1283) die Regentschaft aus. Er war 1298–1301 Mitregent seines Vaters und folgte diesem nach dessen Gefangennahme und spätestens nach dessen Tod 1302 in der Regierung.

    Am Anfang seiner Regierungszeit führte er erfolglos Krieg gegen Nikolaus II. von Werle um die Erbfolge von Heinrich I. von Werle. Um 1299 – nach dem Tod der Söhne seines Schwiegervaters Albrecht III. – wurde Heinrich II. von diesem durch Kaufvertrag (oder Scheinkauf) das Land Stargard als brandenburgisches Lehen übertragen. Dieses war schon 1292 als Wittum von seiner Frau Beatrix von Brandenburg mit in die Ehe gebracht worden. Nach dem Tod Albrechts sicherte ihm der Wittmannsdorfer Vertrag vom 15. Januar 1304 das Land bis zum Tode seiner Frau († 22. September 1314) als Lehen.[1][2]

    Im Jahr 1299 unternahm er einen ersten Versuch, im Bündnis mit dem Markgrafen von Brandenburg und Nikolaus II. von Werle das Fürstentum Rostock zu erobern. Dessen Fürst Nikolaus I. von Rostock stellte sein Land im Jahr 1300 unter Schutz und die Lehensherrschaft des Königs Erich von Dänemark. Diesem unterlag Heinrich und der dänische König wurde selbst Besitzer der Herrschaft Rostock. Im Jahr 1304 kam Heinrich II. zusammen mit dem Markgrafen von Brandenburg dem böhmischen König Wenzel II. von Böhmen im Krieg gegen König Albrecht I. zu Hilfe. Dieser Krieg brachte Heinrich II. den Beinamen der Löwe.[2][3]

    Ab 1308 folgte der Norddeutsche Markgrafenkrieg (1308–1317) gegen die Hansestädte Stralsund, Wismar und Rostock und die ehemaligen verbündeten brandenburgischen Markgrafen. Auslöser war die Weigerung Wismars, die Hochzeit seiner Tochter Mechthild mit dem Herzog Otto zu Braunschweig-Lüneburg in der Stadt durchzuführen. Die Hochzeit ließ er daraufhin in Sternberg durchführen. Heinrich II. wählte die Stadt danach zu seiner Residenz. Schon 1311 unterwarf sich Wismar und Heinrich II. zog gegen Rostock. Am 15. Dezember 1312 wurde Rostock nach heftiger Gegenwehr eingenommen. Bei Heinrichs Pilgerzug 1313 nach Madonna della Rocca erhob sich Rostock, wurde aber am 12. Januar 1314 schnell eingenommen. Der Alte Rat, um den Ratsherrn Bernhard Kopman, wurde wieder ins Amt gesetzt. 1315 kämpfte Heinrich II. gegen die Stadt Stralsund und musste sich gegen die Besetzung des Landes Stargard durch den brandenburgischen Markgraf Waldemar zur Wehr setzen. Dieser betrachtete nach dem Tode von Heinrichs Frau Beatrix das Lehen Stargard als erledigt und forderte es zurück. Die Belagerung Stralsunds musste Heinrich II. im Juli 1316 erfolglos aufgeben, konnte aber die Brandenburger aus dem Land Stargard vertreiben und in der Schlacht bei Gransee besiegen. Mit dem Templiner Frieden vom 25. November 1317 wurde ihm die Herrschaft Stargard endgültig als brandenburgisches Lehen zugesprochen.[2][4]

    Im Jahr 1319 kämpfte er zusammen mit Grafen Gerhard von Holstein erfolglos gegen die Dithmarscher. Diese siegten in der Schlacht von Wöhrden, aus der Heinrich II. nur mit Mühe entkam. In dieser Zeit kam es auch zu einem Bündnis mit der schwedischen Herzogin Ingeborg Håkonsdotter, das 1321 durch einen Ehevertrag zwischen Eufemia Eriksdatter, der Tochter Ingeborgs aus ihrer Ehe mit Herzog Erik von Schweden, und Albrecht, dem Sohn Herzog Heinrichs besiegelt wurde. Das Bündnis war gegen das nach dem Tod Erik Menveds geschwächte Dänemark auf Rückeroberung von Schonen gerichtet. Nach dem Tod des brandenburgischen Markgrafen Waldemar eroberte er die Prignitz und die Uckermark. Nach einem erneuten Krieg gegen Rostock, gelang es ihm mit den dänischen König Christoph II. am 21. Mai 1323 Frieden zu schließen. Er erhielt die Herrschaft Rostock einschließlich der Vogteien Gnoien und Schwaan als erbliche Lehen von Dänemark. Im Krieg gegen den neuen brandenburgischen Markgrafen Ludwig I. (unter Vormundschaft des Graf Berthold von Henneberg) verlor er seine Eroberungen in der Uckermark und in der Prignitz und musste am 24. Mai 1325 gegen Abfindung Frieden schließen. Auch der Rügische Erbfolgekrieg nach dem Tod des letzten Fürsten von Rügen, Wizlaw, am 10. November 1325 endete nach hartem Kampf im Frieden zu Brudersdorf am 27. Juni 1328 nur mit dem Pfandbesitz der Vogtei Barth. Am 21. Januar 1329 starb Heinrich II.

    Über seine gesamte Regierungszeit hinweg stützte sich Heinrich II. stark auf die mecklenburgische Ritterschaft, die er für seine expansive Politik zwingend benötigte und die im Gegenzug nicht minder stark von der Politik ihres Landesherrn profitierte. Anstatt sich bei der Landesverteidigung wie bisher vor allem auf kleine Burgbesatzungen und das Aufgebot der mecklenburgischen Ritterschaft zu verlassen, löste Heinrich II. stattdessen die alten Burglehen auf und erweiterte dafür ab den 1290er Jahren sein Gefolge stark auf schließlich rund 400 Ritter und Knappen. Um dieses überhaupt unterhalten zu können, war er gezwungen, sich nacheinander in den Dienst Lübecks, Brandenburgs und schließlich Dänemarks zu stellen. Seit dem Norddeutschen Markgrafenkrieg (1308–1317) nahm Heinrich II. eine weitere militärische Veränderung vor, indem er von nun an niederadlige Kriegsunternehmer aus den mecklenburgischen Adelsgeschlechtern Dewitz, Plessen, Stralendorf, Preen, Moltke, Lützow, Barnekow und Maltzan einsetzte, um seine Kriegsführung angesichts verschiedener Kriegsschauplätze zu flexibilisieren. Da Heinrich II. jedoch die finanziellen Mittel fehlten, um seine niederadligen Kriegsunternehmer bar auszuzahlen, war er gezwungen, weite Teile des Landes an diese zu verpfänden. Mit den enormen Gewinnen aus dem Kriegsunternehmertum stieg die Mehrzahl dieser Familien auf diese Weise zu den führenden Adelsgeschlechtern des Landes auf. Obwohl also Heinrich II. sein Herrschaftsgebiet mit dem Zugewinn der Herrschaften Stargard und Rostock sowie der Vogteien Lübz und Grabow mehr als verdreifachte, verbesserte sich aufgrund der massiven Vogteiverpfändungen seine Einkommenssituation nicht. Die ihm eng vertrauten führenden Mitglieder der Ritterschaft nahm Heinrich II. auf dem Sterbebett in die Pflicht, für seine noch unmündigen Söhne aus zweiter Ehe als Vormünder zu agieren.

    Titel (genauer):
    von 1287 bis 1298 Regent, von 1298 bis 1302 Mitregent und von 1302 bis 1329 alleiniger Herr von Mecklenburg

    Mecklenburg [ˈmeːklənbʊrk], mecklenburgisch Mäkel(n)borg [ˈmɛːkəl(n)bɔrx], ist ein Landesteil des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Jahrhundertelang war Mecklenburg eine reichsunmittelbare Herrschaft mit eigener Geschichte und Kultur. Die größten Städte Mecklenburgs sind Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Wismar und Güstrow. Der im Bundesland gelegene Müritz-Nationalpark ist das größte im Binnenland gelegene Naturschutzgebiet Deutschlands.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mecklenburg

    Heinrich heiratete Beatrix von Brandenburg in 1292 in Burg Stargard. Beatrix (Tochter von Markgraf Albrecht III. von Brandenburg und Mathilde von Dänemark) gestorben am 22 Sep 1314 in Wismar. [Familienblatt] [Familientafel]

    Heinrich heiratete Anna zu Sachsen-Wittenberg in nach 6 Jul 1315. Anna gestorben in zw 25 Jun 1327 und 9 Aug 1328. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 11. Herzog Albrecht II. von Mecklenburg  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 1318; gestorben am 18 Feb 1379; wurde beigesetzt in Münster, Doberan .
    2. 12. Agnes von Mecklenburg  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in nach 1320; gestorben in vor 1341.

    Familie/Ehepartner: Agnes von Lindow-Ruppin. Agnes (Tochter von Graf Günther ? von Lindow-Ruppin) wurde geboren in cir 1300; gestorben am 9 Mai 1343 in Wittenberg, Sachsen-Anhalt, DE. [Familienblatt] [Familientafel]


  2. 8.  Herzog Wartislaw IV. von Pommern (Greifen)Herzog Wartislaw IV. von Pommern (Greifen) Graphische Anzeige der Nachkommen (5.Bogislaw4, 3.Barnim3, 2.Bogislaw2, 1.Anastasia1) wurde geboren in vor 1290; gestorben am 1 Aug 1326.

    Notizen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Wartislaw_IV.

    Wartislaw IV. (* vor 1290; † 1. August 1326) war Herzog von Pommern-Wolgast.

    Leben
    Wartislaw IV. war Sohn des Herzogs Bogislaw IV. und seiner Gemahlin Margareta von Rügen (eine Tochter des Fürsten Wizlaw II.). Er hatte noch vier Schwestern: Jutta, Elisabeth, Margareta und Eufemia.

    Er war verheiratet mit Elisabeth von Lindau-Ruppin[1].

    Ab 1309 war Wartislaw IV. Herzog zu Pommern-Wolgast und schloss 1321 eine Erbeinung mit dem Fürstentum Rügen, welche bereits 1325 wirksam wurde. Während seine Herrschaftsübernahme im Fürstentum Rügen offenbar widerspruchslos hingenommen wurde, kam es nach seinem bereits 1326 erfolgten Tod zu jahrelangen Erbkriegen gegen Mecklenburg, in denen sich Pommern letztlich behauptete.

    Außerdem erweiterte er 1317 sein Herrschaftsgebiet im Osten durch die Erwerbung der Länder Schlawe-Stolp aus der Erbmasse der Herzöge von Pommerellen von der Mark Brandenburg.

    Für die Berliner Siegesallee gestaltete August Kraus eine marmorne Büste Wartislaws als Nebenfigur der Denkmalgruppe 9 neben dem zentralen Standbild für Heinrich das Kind, Brandenburg, enthüllt am 22. März 1900.

    Siehe auch
    Stammliste der Greifen
    Liste der Herzöge von Pommern
    Geschichte Pommerns
    Literatur
    Gottfried von Bülow: Wartislav IV., Herzog von Pommern-Wolgast. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 41, Duncker & Humblot, Leipzig 1896, S. 210–212.
    Weblinks
    genealogie-mittelalter.de
    Einzelnachweise
    Nach [1] war es Elisabeth, Tochter des Herzogs von Schweidnitz-Jauer.

    Familie/Ehepartner: Elisabeth von Lindau-Ruppin (von Schlesien). [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 13. Herzog Bogislaw V. von Pommern (Greifen)  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in cir 1318; gestorben in zw 16 Okt 1373 und 24 Apr 1374.
    2. 14. Herzog Barnim IV. von Pommern-Wolgast  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 1325; gestorben am 22 Aug 1365.

  3. 9.  Elisabeth von Pommern (Greifen)Elisabeth von Pommern (Greifen) Graphische Anzeige der Nachkommen (5.Bogislaw4, 3.Barnim3, 2.Bogislaw2, 1.Anastasia1) gestorben am 16 Okt 1349.

    Elisabeth heiratete Herzog Erich I. von Sachsen-Lauenburg (Askanier) in 1316. Erich (Sohn von Johann I. von Sachsen-Lauenburg (Askanier) und Ingeborg (Ingeburg) Birgersdottir von Schweden) wurde geboren in vor 1285; gestorben in 1360 in Nienburg, Weser. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 15. Herzog Erich II. von Sachsen-Lauenburg (Askanier)  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in 1318/1320; gestorben in 1368.

  4. 10.  Mechthild von PommernMechthild von Pommern Graphische Anzeige der Nachkommen (6.Otto4, 3.Barnim3, 2.Bogislaw2, 1.Anastasia1) gestorben in cir 1331/1332.

    Notizen:

    Name:
    Greifen ist die Bezeichnung für die Dynastie der Herzöge von Pommern. Sie leitet sich von ihrem Wappentier ab, einem aufrecht schreitenden Greifen. Zunächst nur als Fremdbezeichnung gebraucht, wurde sie ab dem 15. Jahrhundert auch von der Dynastie selbst verwendet.
    Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Greifen (Aug 2023)

    Mechthild heiratete Herr Johann III. zu Werle in 1317. Johann (Sohn von Herr Nikolaus II. zu Werle und Richsa von Dänemark) wurde geboren in vor 1300; gestorben in zw 1 Apr und 28 Aug 1352; wurde beigesetzt in Kloster Malchow. [Familienblatt] [Familientafel]

    Kinder:
    1. 16. Nikolaus IV. zu Werle-Goldberg  Graphische Anzeige der Nachkommen wurde geboren in vor 1331; gestorben in zw 14 Mrz und 13 Nov 1354.