- Die Stadt Schmalkalden mit ihrem zugehörigen Verwaltungsbezirk kam mit der Cent Brotterode aus dem Erbe der ludowingischen Landgrafen von Thüringen an den ersten wettinischen Landgrafen von Thüringen, Markgraf Heinrich III. von Meißen († 1288). Dieser übergab seinem Halbbruder mütterlicherseits, dem Grafen Hermann I. von Henneberg († 1290) im Jahr 1247 diese Gebiete, welcher im Gegenzug auf eigene, über die gemeinsame Mutter Jutta von Thüringen zustehende Ansprüche auf das Reichsfürstentum verzichtete.
Hermann I. von Henneberg gliederte 1249 die „Herrschaft Schmalkalden“, bestehend aus der Stadt und dem Amt Schmalkalden sowie der Cent Brotterode, seinen Besitzungen der Neuen Herrschaft Henneberg an. Da die von ihm begründete Linie "Henneberg-Coburg" jedoch schon 1291 mit dem Tod seines Sohnes Poppo VIII. erlosch, kamen diese Gebiete als Erbe an dessen Halbschwester Jutta († 1292) von Henneberg-Coburg und ihren Gemahl, den askanischen Mitregenten Markgraf Otto den Langen von Brandenburg zu Salzwedel († 1308).
Durch die arrangierte Vermählung von Jutta von Brandenburg-Salzwedel († 1353), der Enkelin von Jutta von Henneberg, mit Heinrich VIII. († 1347), dem Sohn des 1310 gefürsteten Grafen Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen, gelangte ihr Erbteil, d. h. der vierte Teil an der Neuen Herrschaft Henneberg, im Jahr 1312 als Mitgift an die Grafschaft Henneberg-Schleusingen. Berthold VII. gelang es bis 1316, die anderen drei Anteile an der Neuen Herrschaft (auch "Pflege Coburg" genannt) mit der Herrschaft Schmalkalden zu erkaufen.
Nach Bertholds VII. Tod im Jahr 1340 übernahm dessen ältester Sohn Heinrich VIII. die Grafschaft Henneberg-Schleusingen. Als dieser im Jahr 1347 starb, wurde sein Herrschaftsgebiet (Allod und Lehen) zwischen seiner Witwe Jutta von Brandenburg und Heinrichs jüngerem Bruder Johann I. († 1359) aufgeteilt, wobei Jutta erneut die „Neue Herrschaft“ mit der Herrschaft Schmalkalden und zusätzlich einige hennebergische Gebiete zugesprochen bekam.
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